Auch das Mietrecht ist im Gesetz geregelt. Grundsätzlich benötigt man keinen schriftlichen Vertrag um einen Gegenstand anzumieten. Da dem Mieter der Gegenstand aber nicht gehört, sondern er ihn eigentlich nur für eine gewisse Zeit gegen Zahlung eines gewissen Betrages nutzen möchte, muss beispielsweise der, dem der Gegenstand gehört – also der Eigentümer/Vermieter – auch die Unterhaltungskosten des Mietgegenstandes grundsätzlich tragen. So sieht es das Gesetz vor. Der Vermieter einer Wohnung ist also nach dem Gesetz verpflichtet, die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Schornsteinfeger, Treppenhausreinigung und vieles mehr selbst zu zahlen. Durch einen Mietvertrag bekommt der Vermieter die Möglichkeit diese gesetzlichen Vorgaben abzuändern.
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