Die Mietminderung ist ein Recht, welches dem Mieter zustehet für den Fall der Existenz eines Mietmangels. Die Höhe der Mietminderung hängt im Wesentlichen von Ausmaß des Mietmangels und der Einflussnahme auf das Mietobjekt ab. Dabei sind Größe des Mietobjekts und die genutzte gesamte Wohn- und Gewerbefläche des Mietobjekts zu berücksichtigen. Nicht jeder Mangel rechtfertigt gleich eine Mietminderung. Bei unbedeutenden Mängeln ist abzuwägen.
Ob Sie aus Gelsenkirchen-Buer, Erle, Horst, Ückendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Gelsenkirchen!
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