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Gesellschafts- & Vereinsrecht

Anwaltskanzlei in Gelsenkirchen
Rechtsanwälte in Gelsenkirchen

Dieses Rechtsgebiet beschreibt die privatrechtlichen Personen- oder Kapitalgesellschaften, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft begründet werden. Ob dieser Zweck gemeinnütziger oder wirtschaftlicher Natur ist, unterscheidet lediglich den Verein von einer Gesellschaft.

Der Zusammenschluss mehrerer natürlicher Personen bedarf ebenso der Regelung ihres Zusammenlebens und –wirkens.

Wir beraten und begleiten Sie im Gesellschafts- und Vereinsrecht.

Hierbei empfiehlt es sich, Vereinssatzungen oder Gesellschaftsverträge im Rahmen der Gründungsphase des jeweiligen Instituts zu entwerfen, um spätere Streitigkeiten nicht erst entstehen zu lassen oder aber auf einfache Art und Weise durch entsprechende adäquate Regelung im gemeinsamen Vertrag zu lösen.

Der Entwurf von Vereinssatzungen ebenso wie die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen gehört zu dem einschlägigen Aufgabengebiet Ihres Rechtsanwalts. Der Beitritt zu einer bereits bestehenden Gesellschaft empfiehlt, den Gesellschaftsvertrag inhaltlich überprüfen zu lassen.

Wirtschaftlich tätige Gesellschaften sollten sich selbst zur Erleichterung des Umgangs mit dem Rechtsverkehr allgemeine Geschäftsbedingungen geben bzw. entwerfen lassen, da auch hierdurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können.