Anwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht gesucht? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Dieses Recht ist Teil des Strafrechts, stellt jedoch kein derart schwerwiegendes Fehlverhalten dar, dass es nicht auch durch Zahlung eines Bußgelds oder eines Fahrverbotes hinreichend geahndet werden kann.
Geschwindigkeitsverstöße, die im Rahmen von Lasermessungen festgestellt worden sein sollen, telefonieren während des Fahrens und Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr stellen u.a. Ordnungswidrigkeiten dar, die ggf. mit einem Bußgeld, einem Fahrverbot und Punkten beim Kraftfahrtbundesamt belegt werden.
Zunächst erfolgt hinsichtlich des behaupteten Verstoßes eine Anhörung des Beschuldigten. Zu diesem Zweck wird dem Beschuldigten ein Anhörungsbogen übersandt. Eine Einlassung bereits im Anhörungsverfahren ist selten empfehlenswert, es sei denn, dass man selbst nicht der Täter ist. Dann steht es einem frei, den tatsächlichen Täter bekannt zu geben.
Nach durchgeführtem Anhörungsverfahren erfolgt, sofern davon auszugehen ist, dass man die Tat begangen hat, ein Bußgeldbescheid. Dieser konkretisiert die für die vorgeworfene Tat folgende Strafe. Gegen diesen Bescheid hat man die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, sofern man Zweifel an dem konkreten Vorwurf hegt und etwas hiergegen unternehmen möchte.
Zahlreiche Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sind falsch installiert und eingerichtet, haben technische Mängel oder Defekte oder sind ggf. beschädigt. Sämtliche Verkehrsüberwachungsanlagen sind nur so gut wie ihre Bediener, so dass menschliche Fehler nie auszuschließen sind. Oftmals ist auch erst im Rahmen eines Sachverständigengutachtens zu erkennen, dass es sich bei dem Angeschriebenen gar nicht um den vermeintlich Beschuldigten handelt.
Ob Sie aus Gelsenkirchen-Buer, Erle, Horst, Ückendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt bei Ordnungswidrigkeiten in Gelsenkirchen!
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