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Verkehrsrecht

Anwalt in Gelsenkirchen

ANWALT FÜR VERKEHRSRECHT in GELSENKIRCHEN

Anwalt für Verkehrsrecht gesucht? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Das Verkehrsrecht ist ein außerordentlich umfassendes Rechtsgebiet, dessen abschließende Definition hier nicht dargestellt werden kann.

Im Wesentlichen verstehen wir hierunter zum einen das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht in Verbindung mit Fahrerlaubnisrecht, zum anderen jedoch auch das Verkehrszivilrecht, welches wir in Verbindung sehen mit Verkehrsunfällen, der Klärung einer Verschuldensfrage, der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen. Auch in diesem Zusammenhang zu sehen ist das Verkehrsvertragsrecht, welches die vertragliche Abwicklung von Kraftfahrzeugkauf ebenso umfasst, wie die vertragliche Abwicklung von Werkstattaufträgen, die möglicherweise mangelhaft durchgeführt wurden.

Wir sind Ihnen daher bei Bußgeldverfahren, beispielsweise wegen Telefonierens oder zu schnellem Fahren, ebenso beratend und weitergehend behilflich, wie in Unfallangelegenheiten. Wir zeigen Ihnen bei Unfällen die nächsten Schritte auf und helfen Ihnen zum einen Ihren Schaden ersetzt zu erhalten, zum anderen während dessen mobil zu bleiben durch einen Mietwagen.

Gerade in Unfallangelegenheiten gilt es viele Dinge zu beachten. Wußten Sie beispielsweise, dass Ihnen eine Haushaltshilfe ersetzt werden kann, wenn Sie aufgrund des Unfall nicht in der Lage sein sollten Ihren Haushalt zu führen. 

Ob Sie aus Gelsenkirchen-BuerErleHorstÜckendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Gelsenkirchen! Kontaktieren Sie uns. Unsere Anwälte beraten Sie gern.