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Familienrecht

Anwaltskanzlei in Gelsenkirchen
RECHTSANWÄLTE IN GELSENKIRCHEN

Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die rechtliche Verbindung zwischen Familienmitgliedern, aber auch zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern.

Das Familienrecht ist eines der Rechtsgebiete, die sich in permanenter Entwicklung befinden. Aus diesem Grund nimmt Rechtsanwalt Volker Stuckmann, der seit über 30 Jahren in diesem Rechtsgebiet einen seiner Schwerpunkte gesetzt hat, mehrmals jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teil.

Zum Familienrecht gehören beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen zwischen Familienmitgliedern wie Eltern und Kindern oder auch anders herum. Auch Unterhaltsverpflichtungen den Ehepartnern gegenüber gehören hierzu. Im Falle einer Trennung muss der Trennungsunterhalt zutreffend berechnet werden. Sodann muss auch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geprüft werden, welche Unterhaltsansprüche oder Ausgleichsansprüche die Ehepartner gegeneinander haben.

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Familienrecht Gelsenkirchen

Rechtsanwalt Stuckmann beantwortet Ihre Fragen!

  • Wie soll das Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder geregelt werden?
  • Wer beerbt mich, wenn ich einmal nicht mehr bin?
  • Kann ich bestimmte Personen von einer Erbschaft ausschließen?
  • Kann ich dafür sorgen, dass meine Lieblingsuhr an meinen besten Freund übergeht, wenn ich einmal nicht mehr bin?
  • Muss ich die Beerdigung meiner Eltern zahlen?
  • Hat das Sozialamt Anspruch auf Auskünfte über die Einkommensverhältnisse meines Ehepartners?

All dies sind nur Teilbereiche des außerordentlich umfangreichen Familienrechts. Rechtsanwalt Volker Stuckmann hat diese Aspekte im Blick und berät Sie hierbei gern.

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