Anwalt für Unterhaltsrecht gesucht? Dann Sind sie bei uns genau richtig. Unterhaltsansprüche finden sich in unterschiedlichen Rechtsbereichen. Im Familienrecht existieren Betreuungsunterhalt, wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit, Erwerbslosenunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Billigkeitsunterhalt. Ein begründeter Zusammenhang zwischen der Unterhaltsbedürftigkeit und der Ehe wird vom gesetzt nicht gefordert.
Das Unterhaltsvorschussgesetz bringt die Sicherung des Unterhalts von Kindern von alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder Unterhaltsausfallleistung. Das Gesetzt regelt den Anspruch auf Leistung zur Unterhaltssicherung für Kinder mit einem alleinstehenden Elternteil. Anspruchsinhaber ist das unterhaltsberechtigte Kind selbst, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Geltungsbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von einem Ehegatten dauernd getrennt lebt oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem andern Elternteil oder eventuelle Waisenbezüge bezieht.
Der Unterhaltsanspruch errechnet sich nach dem familienrechtlichen Regelunterhalt in Form der Regelunterhaltsverordnung. Der Unterhalt einer nicht verheirateten Mutter gegenüber dem Vater des Kindes, sowie Entbindungskosten regelt ebenfalls das Gesetz. Es handelt sich um einen echten Unterhaltsanspruch, auf dem die Vorschrift über dem Verwandtenunterhalt Anwendung finden. Der Vater muss der Mutter zunächst Unterhalt gewähren im Zeitraum von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
In weitergehender Unterhaltsanspruch der Mutter ergibt sich, wenn sie in Folge der Schwangerschaft auserstanden ist einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zahlreiche weitere Unterhaltstatbestände, wie Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt und weitere, ergeben sich aus dem Gesetz. Ob Sie einen individuellen Unterhaltsanspruch gegenüber einem Ehepartner, Lebensgefährten oder getrennt von Ihnen lebenden Verwandten haben, stellen wir gerne für Sie fest und beraten Sie dahingehend.
Ob Sie aus Gelsenkirchen-Buer, Erle, Horst, Ückendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt für Unterhaltsansprüche in Gelsenkirchen!
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