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Scheidung

Rechtsanwalt in Gelsenkirchen

Rechtsanwalt für Scheidung in Gelsenkirchen - Anwaltskanzlei Stuckmann

Eine Scheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe. An die Scheidung ist die Scheidungsfolgesache Unterhalt geknüpft. In Deutschland kann die Ehe nur durch Gerichtsurteil geschieden werden. Grundsätzlich ist die Ehe gern. Art. 6 des Grundgesetzes (GG) eine lebenslange Institution und genießt besonderen Schutz. Der Scheidung folgen zumeist Unterhalts-, Sorgerechts-, Umgangsrecht- und Versorgungsausgleichsverfahren.

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h., wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. 

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt leben. Vor Vollendung des Trennungsjahres kann eine Ehescheidung nur vorgenommen werden, wenn die Fortführung der Ehe für eine Partei eine unzumutbare Härte bedeutet, die ihren Ursprung in der anderen Partei hat.

Anwaltskanzlei Stuckmann – Ihr Scheidungsanwalt in Gelsenkirchen

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