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Scheidung

Rechtsanwalt in Gelsenkirchen

Rechtsanwalt für Scheidung in Gelsenkirchen - Anwaltskanzlei Stuckmann

Scheidungsanwalt in Gelsenkirchen gesucht? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Eine Scheidung ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Herausforderung, die viele Fragen und Unsicherheiten mit sich bringt. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung und verständnisvoller Unterstützung zur Seite, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Eine Scheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe. An die Scheidung ist die Scheidungsfolgesache Unterhalt geknüpft. In Deutschland kann die Ehe nur durch Gerichtsurteil geschieden werden. Grundsätzlich ist die Ehe gern. Art. 6 des Grundgesetzes (GG) eine lebenslange Institution und genießt besonderen Schutz. Der Scheidung folgen zumeist Unterhalts-, Sorgerechts-, Umgangsrecht- und Versorgungsausgleichsverfahren.

Die Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, d.h., wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist. 

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt leben. Vor Vollendung des Trennungsjahres kann eine Ehescheidung nur vorgenommen werden, wenn die Fortführung der Ehe für eine Partei eine unzumutbare Härte bedeutet, die ihren Ursprung in der anderen Partei hat.

Anwaltskanzlei Stuckmann – Ihr Scheidungsanwalt in Gelsenkirchen

Ob Sie aus Gelsenkirchen-BuerErleHorstÜckendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Scheidungsanwalt in Gelsenkirchen!

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