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Sorgerecht

Rechtsanwalt in Gelsenkirchen
Anwalt für Sorgerecht - Anwaltskanzlei Stuckmann in Gelsenkirchen

Das deutsche Sorgerecht unterscheidet zwischen der Personensorge und der Vermögenssorge. Auch dies hat seinen Ursprung in Artikel 6 des Grundgesetzes und dort dem Elternrecht. Es regelt die wesentliche Frage der Sorge für die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes.

Hiermit im Zusammenhang steht die Frage, wer Eltern des Kindes sind. Dies können die Erzeuger sein, dies kann jedoch auch der verheiratete Mann sein, dessen Frau schwanger wird von einem Dritten.
Häufig stellt sich die Frage des Bestehens eines gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts zugunsten einer Partei. Dies bedarf der Klärung zahlreicher Voraussetzungen.

Ob Sie aus Gelsenkirchen-BuerErleHorstÜckendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht und Sorgerecht in Gelsenkirchen!

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