Anwalt für Arbeitsverträge gesucht? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Ein Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. Sämtliche Rechte und Pflichten, die einem Arbeitsverhältnis zugrunde liegen, lassen sich dem Gesetz entnehmen. Auch Sonderabsprachen, die vom gesetzlich Vorgesehenen abweichen, bedürfen nicht zwingend der Schriftform. Dies kann jedoch zu Schwierigkeiten im Rahmen einer möglichen Beweisführung vor Gericht führen.
Notwendig ist die Einhaltung der Schriftform, wenn über die Beendigung eines Arbeitsvertrages Sonderabsprachen getroffen werden sollen, wie beispielsweise eine Beendigung nach einer bestimmten Zeit (Zeitvertrag), wenn also ein Arbeitsvertrag befristet werden soll. Auch wenn Sie einen Arbeitsvertrag kündigen wollen, bedarf dies der Schriftform. Dies ist gesetzlich verankert. Für einen Minijob gilt nichts anderes. Auch einem Minijob liegt ein Arbeitsvertrag zugrunde.
Arbeitsvertrag – Ein Vertrag für die Ewigkeit?
Häufig bestehen Arbeitsverträge bereits seit Jahren. Selten – aber immer noch – gibt es Arbeitsverträge, die vor Jahrzehnten geschlossen wurden. In derartigen Arbeitsverträgen sind häufig Klauseln verwendet worden, die zwischenzeitlich durch das Bundesarbeitsgericht für unwirksam erachtet wurden.
Möglicherweise besteht daher ein Anspruch auf mehr Urlaub, mehr Lohn oder Weihnachtsgeld.
Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag können nicht durch einfache Vertragsergänzungen zu wirksamen Vertragsklauseln umgeschrieben werden. Hierzu bedarf nicht zwingend einer Kündigung des gesamten Arbeitsverhältnisses, bevor ein neues Arbeitsverhältnis mit wirksamen Vertragsklauseln abgeschlossen werden kann. Wir raten dringend davon ab einen Arbeitsvertrag als Muster zu verwenden.
Hierbei können Verpflichtungen entstehen, die ungewollt waren und Vereinbarungen getroffen werden, die für Ihr Unternehmen unpassend sind. Lassen Sie sich daher immer individuell beraten, um auch die für Sie passende Lösung zu finden. Ob Sie aus Gelsenkirchen-Buer, Erle, Horst, Ückendorf, anderen Stadtteilen oder von weiter her kommen, vertrauen Sie der Anwaltskanzlei Stuckmann – wir sind Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Gelsenkirchen!
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