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Patientenverfügung

FAchanwalt für Arbeitsrecht
Anwalt in Gelsenkirchen

Mit einer Patientenverfügung können Patienten im Vorfeld festlegen, ob und für welchen Fall sie bestimmte medizinische Maßnahmen wünschen oder generell ablehnen. Die Patientenverfügung wird dann herangezogen, wenn es um die Bestimmung der weiteren Vorgehensweise im Rahmen einer medizinischen Behandlung geht. Sie dient dazu den Ärzten eine Einschätzung des Willens des Patienten zu geben, wenn dieser selbst diesen Willen nicht mehr äußern kann. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird.

Anregungen und Formulierungshilfen finden sich auf der Onlinepräsentation des Bundesgesundheitsministeriums. Hilfreich ist darüber hinaus, in Worten selbst die eigene Einstellung zum Leben, Lebensverlängernden Maßnahmen, künstlicher Ernährung und ähnlichem darzustellen und zusammenzufassen, um einem Arzt den eigenen Willen verständlich beizubringen.

Nicht unüblich ist die Benennung von Zeugen oder die Testierung durch einen Notar oder ein Mitglied einer Glaubensgemeinschaft.