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Strafrecht

Anwaltskanzlei Stuckmann in Gelsenkirchen
Anwalt Strafrecht in Gelsenkirchen

Das Strafrecht umfasst in Deutschland die Rechtsnormen, durch die bestimmte Handlungen verboten und mit einer Strafe belegt werden. Das Ziel des Strafrechts ist vornehmlich der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, körperliche Unversehrtheit und Eigentum aber auch die Sicherheit und Integrität des Staates und seiner Strukturen, wie die wesentlichen Werte des Gemeinschaftslebens. Vornehmliche Strafen in Deutschland sind die Geld- und die Freiheitsstrafe. Im Jugendstrafrecht gibt es mildere Formen der Bestrafung, wie Ermahnung und Verwarnung.

Die Todesstrafe wurde in Deutschland abgeschafft ebenso wie die Körperstrafe – mit Ausnahme des Landes Hessen. Dort ist die Todesstrafe weiterhin Teil der Landesverfassung (Art.21). In Deutschland sind die wesentlichen Straftaten im Strafgesetzbuch normiert. Daneben gibt es jedoch auch für besondere Bereiche noch Nebengesetze. Teil des Strafrechts sind insbesondere Rechtssätze, durch welche die strafbaren Handlungen und ihre Merkmale, Art und Schwere der damit verbundenen Strafmaßnahmen festgelegt sind.

Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen hat jedermann einen Anspruch auf einen Verteidiger (§ 140 StPO). Darüber hinaus steht es jedem frei sich durch einen oder mehrere Verteidiger beraten zu lassen.