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Mietvertrag

FAchanwalt für Mietrecht Gelsenkirchen
Anwalt in Gelsenkirchen

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignetem Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Diese gesetzliche Regelung beschreibt nicht nur das Vertragsverhältnis zwischen dem Wohnungsvermieter und dem Wohnungsmieter, sondern genauso dem Fahrzeug- und Werkzeugvermieter und -mieter. Entgegen landläufiger Meinung handelt es sich nämlich gerade nicht um einen „Leihwagen”, denn die Leihe erfolgt unentgeltlich.