Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es regelt die rechtliche Verbindung zwischen Familienmitgliedern, aber auch zwischen Ehepartnern und Lebenspartnern.
Das Familienrecht ist eines der Rechtsgebiete, die sich in permanenter Entwicklung befinden. Aus diesem Grund nimmt Rechtsanwalt Volker Stuckmann, der seit über 30 Jahren in diesem Rechtsgebiet einen seiner Schwerpunkte gesetzt hat, mehrmals jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Zum Familienrecht gehören beispielsweise Unterhaltsverpflichtungen zwischen Familienmitgliedern wie Eltern und Kindern oder auch anders herum. Auch Unterhaltsverpflichtungen den Ehepartnern gegenüber gehören hierzu. Im Falle einer Trennung muss der Trennungsunterhalt zutreffend berechnet werden. Sodann muss auch im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geprüft werden, welche Unterhaltsansprüche oder Ausgleichsansprüche die Ehepartner gegeneinander haben.
Rechtsanwalt Stuckmann beantwortet Ihre Fragen!
All dies sind nur Teilbereiche des außerordentlich umfangreichen Familienrechts. Rechtsanwalt Volker Stuckmann hat diese Aspekte im Blick und berät Sie hierbei gern.
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